Allgemeine Lieferbedingungen

Allgemeines

Für unsere Vertragsbeziehungen mit Ihnen gelten ausschließlich die nachstehenden Vertragsbedingungen, soweit keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Wir erkennen deshalb entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen nicht an. Solche gelten auch dann nicht, wenn wir diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen haben und wir an Sie vorbehaltlos Leistungen erbringen.

Bestellungen, Teillieferungen und Änderungen

Versand, Verpackung und Nachweisungen

Über die Kosten für Verpackung, Fracht und Transport sowie Versand sind individuelle Regelungen zu treffen. Das gilt auch für die Nachweisungen (technische Spezifikation, Werkszeugnis etc.).

Zahlung, Aufrechnung

Mängeluntersuchung, Gewährleistung

Haftungsbegrenzung, Produkthaftung

Eigentumsvorbehalt und sonstige Sicherung

Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt, der nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erweitert und verlängert ist:

a) Die Liefergegenstände bleiben bis zur Tilgung aller aus der Verbindung bestehenden Ansprüche unser Eigentum. Dieser erweiterte Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn die einzelnen Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden oder der Saldo gezogen und anerkannt wird.

b) Erfolgt eine Verbindung mit anderen, nicht von uns gelieferten Teilen, werden wir Miteigentümer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Erwerben wir hierdurch kein Miteigentumsanteil, so übertragen Sie uns schon jetzt Miteigentum nach dem Verhältnis des Rechnungswertes des Liefergegenstandes zum Wert der neuen Sache im Zeitpunkt der Verarbeitung. Der im Miteigentum stehende Gegenstand gilt als Vorbehaltseigentum im Sinne dieser Bedingungen.

c) Wird Vorbehaltseigentum veräußert, treten Sie bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung an uns in Höhe des Betrages ab, der dem Rechnungswert der verarbeitenden Lieferung entspricht.

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